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   LG Duisburg, 26.09.2022 - 2 O 420/15   

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LG Duisburg, 26.09.2022 - 2 O 420/15 (https://dejure.org/2022,52520)
LG Duisburg, Entscheidung vom 26.09.2022 - 2 O 420/15 (https://dejure.org/2022,52520)
LG Duisburg, Entscheidung vom 26. September 2022 - 2 O 420/15 (https://dejure.org/2022,52520)
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  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Auszug aus LG Duisburg, 26.09.2022 - 2 O 420/15
    Soweit die Beklagten der Auffassung sind, dass die (von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheidende) Aktivlegitimation des Klägers nicht gegeben sei, da es sich bei einem Insolvenzvertiefungsschaden um keinen Gesellschaftsschaden handele sondern um einen Schaden der Gläubiger, den diese geltend machen müssten, teilt das Gericht diese Auffassung vor dem Hintergrund des Urteils des BGH vom 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14, nicht.

    Soweit der BGH früher vertreten hat, dass eine Haftung des Steuerberaters für einen Insolvenzvertiefungsschaden wegen eines unterlassenen Hinweises nur eintreten könne, wenn dieser ausdrücklich mit der Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens beauftragt ist, hat er diese Rechtsprechung aufgegeben (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14, Rn. 10 ff. - juris).

    Der BGH ist inzwischen der Auffassung, dass ein Steuerberater auch dann haften kann, wenn er nur einen (beschränkten) Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses hat und er dabei einen Insolvenzgrund erkennt oder für ihn ernsthafte Anhaltpunkte für einen möglichen Insolvenzgrund offenkundig sind und er annehmen muss, dass seinem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14, Rn. 44 ff. - juris).

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